Das Erbrecht, als subjektives Recht, bietet viele Möglichkeiten für Streitpunkte unter den Angehörigen. Die Aufgabe als Anwalt für Erbrecht ist es, die Ansprüche unserer Mandanten nach den Vorgaben des Erbrechts in Wiesbaden zu vertreten.
Häufig werden bei privat verfassten Testamenten Regelungen vergessen, so dass diese Dokumente nicht den Willen des Erblassers widerspiegeln. Ein Anwalt aus Wiesbaden mit Schwerpunkt auf dem Erbrecht, kann hier bei der Gestaltung und Prüfung von Testamenten alle Rechte, Ansprüche und Pflichten der Angehörigen transparent herausarbeiten. Aber neben dem Testament gibt es noch weitere Punkte im Rahmen des Erbrechtes, bei denen wir Sie gerne beraten. So betreuen und beraten wir Sie zum Beispiel auch bei Fragen der Vorsorgevollmachten, sind bei der Mediation von außergerichtlichen Auseinandersetzungen tätig und kümmern uns um Wohnungsauflösungen und um die Unternehmensnachfolge aus rechtlicher Sicht.
Wie bereits angedeutet, umfasst unsere Tätigkeit als Anwalt im Erbrecht in Wiesbaden mehr als das Testament an sich. Neben den aufgezählten Punkten möchten wir noch einmal die rechtssichere und vorteilhafte Unternehmensnachfolgeregelung nennen, die eng verknüpft ist mit dem Erbschaftsrecht. Eine professionelle Beratung von unserer Kanzlei sorgt hier für die optimale Lösung, die indirekt auch dem Fortbestand des Unternehmens zugutekommt.
Ein Todesfall bedeutet beinahe immer eine seelische Ausnahmesituation – mit unserer Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts in Wiesbaden unterstützen wir Sie nach Maßgabe unserer Möglichkeiten in dieser schweren Zeit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.