Alle anfallenden Gebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Honorarvereinbarungen sind individuell verhandelbar. Die für Sie voraussichtlich anfallenden Kosten werden selbstverständlich vorab mit Ihnen besprochen, so dass das Kostenrisiko für Sie absehbar bleibt. Wir bieten Ihnen eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten, so dass Sie den ungefähren finanziellen Aufwand für unsere Tätigkeit überblicken können. Selbstverständlich können wir ohne genaue Kenntnis der Sachlage nur grobe Einschätzungen machen. Genaueres ergibt sich aus dem Erstgespräch.
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